Spenden für die CDU-Frankenthal

Online Spende

Senden Sie uns Ihre Spenden einwilligung über unten stehendes Formular

Bitte beachten Sie zudem:

Mit dem unten ausgefüllten Spenden Formular, willigen Sie einer SEPA-Lastschrift durch die CDU-Frankenthal ein. Dabei werden Ihre Personenbezogenen Daten (PbD) an uns per E-Mail übermittelt und diese für das SEPA Lastschriftmandat verwendet. Hierbei verpflichten Sie sich die Daten warheitsgemäß anzugeben.


Rechtliche Informationen zur Spende

Die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen an politische Parteien sowie Hinweise zu Veröffentlichungspflichten (gültig ab 1. 1. 2016 – Änderung des Parteiengesetzes)

Aufgrund der einschlägigen steuerlichen Vorschriften bestehen folgende Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien:

1. Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen beschränkt. Insgesamt können 3.300,–€ , bei zusammenveranlagten Ehegatten 6.600,– € jährlich steuerlich geltend gemacht werden.

a) Dabei werden Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,– 2/3.300,– 2 nach § 34 g
Einkommensteuergesetz (EStG) berücksichtigt, indem 50 % des zugewendeten Betrages von der Steuerschuld abgezogen werden.

b) Weitere 1.650,– /3.300,– werden nach § 10 b EStG steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt. Zuwendungen an mehrere Parteien werden zusammengerechnet.

  1. Zuwendungen von Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person (z. B. AG, GmbH, KGaA) können nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Bei Zuwendungen von Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) können diese Zuwendungen zwar nicht als Betriebsausgaben bei der Personengesellschaft unmittelbar geltend gemacht werden; diese Zuwendungen werden jedoch anteilig im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Personengesellschaft den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote zugerechnet. Die steuerliche Auswirkung der Zuwendung findet somit bei der persönlichen Einkommensteuererklärung der Gesellschafter in dem wie unter Textziffer 1 erläuterten Umfang ihre Berücksichtigung.

  2. Berufsverbände können gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 Körperschaftsteuergesetz (KStG) bis zu 10 % ihrer Einnahmen für die unmittelbare oder mittelbare Förderung politischer Parteien verwenden, ohne ihre Steuerfreiheit zu beeinträchtigen. Auf die Zuwendungen haben die Berufsverbände 50 % Körperschaftsteuer zu zahlen.

  3. Spenden, Mandatsträgerbeiträge und Mitgliedsbeiträge an die CDU Deutschlands oder eine oder mehrere Vereinigungen, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr 10.000,– € übersteigt, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders/Mandatsträgers/Mitglieds sowie der Gesamthöhe der Zuwendung im Rechenschaftsbericht, der als Bundestagsdrucksache veröffentlicht wird, zu verzeichnen. Der Bundesschatzmeister der CDU bittet in diesem Fall um Unterrichtung am Ende eines Jahres. (Der Bundesschatzmeister der CDU, Klingelhöferstraße 8, 10785 Berlin)

  4. Politische Parteien sind verpflichtet, Spenden, die im Einzelfall 50.000,– € übersteigen,
    dem Bundestagspräsidenten unverzüglich anzuzeigen.

Zur Erfüllung unserer Verpflichtungen nach dem Parteiengesetz ist es erforderlich, die Daten aller Zuwendungsgeber elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. Informationen an die Betroffenen nach Art. 13 DS-GVO erhalten Sie unter: https://www.cdu.de/informationnachart13dsgvo

3/2019

Allgemeine Informationen zu Spenden
für die CDU-Frankenthal

Als Privatperson können Sie Ihre Spende bis zu einer Höhe von 3.300 Euro im Jahr (bzw. 6.600 Euro bei Ehepaaren) steuerlich geltend machen.

Transparenz und die Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben sind uns im Interesse unsere Spender besonders wichtig. Wenn Sie uns eine Spende zukommen lassen wollen, werden wir Sie nach Ihren personenbezogenen Daten fragen. Hierbei handelt es sich um besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (politische Meinung). Diese Angaben werden benötigt, um eine Spendenbescheinigung ausstellen zu können und wir verarbeiten sie gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. d) Datenschutz-Grundverordnung auf der Grundlage geeigneter Garantien im Rahmen unserer rechtmäßigen Tätigkeiten verarbeitet.

Bitte beachten Sie zu dem, dass die Person, die spenden möchte, mit dem Kreditkartenbesitzer bzw. Kontoinhaber identisch sein muss. Sofern Sie eine oder mehrere Spendenzuwendungen ab 10.000 Euro an uns übermitteln, werden Ihre personenbezogenen Daten (Name, ggf. Unternehmen, Anschrift und Höhe der Zuwendung) gemäß § 25 Abs. 3 Satz 1 Parteiengesetz in unserem Rechenschaftsbericht veröffentlicht. Gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes werden wir Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzeigen. Ihre personenbezogenen Daten sowie die Summe der Spende werden als Bundestagsdrucksache und auf der Website des Bundestags veröffentlicht.

Ihr Kontakt zur CDU-Frankenthal

CDU Kreisverband Frankenthal
Benckiserstraße 26
67059 Ludwigshafen
Telefon: 0 62 1 / 59 15 7 – 0
Fax: 0 62 1 / 59 15 72 0

E-Mail: info@cdu-frankenthal.de

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